Beschränkungen für die Autobahnbrücken in Malgarten: Schutz vor Überlastung und Bauarbeiten am Lutterdamm
Die Autobahnbrücke an der Wittefelder Allee in Malgarten ist seit Kurzem nur noch für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von weniger als 40 Tonnen befahrbar. Begegnungsverkehr ist nicht mehr möglich und auch Lkw mit über 40 Tonnen dürfen die Brücke nicht passieren. Der Grund für diese strengen Regelungen ist die Sanierungsbedürftigkeit der Brücke und die Notwendigkeit, sie vor einer Überlastung zu schützen.
Laut einer Sprecherin der Autobahn GmbH sind viele Brücken aus den 1960er- und 1970er-Jahren für deutlich geringere Lasten ausgelegt. Um die Brücke vor Überlastung zu schützen, musste die Gewichtsbeschränkung eingeführt werden. Alternative Verkehrsführungen wären mit großen Umwegen verbunden und werden daher nicht genutzt. Stattdessen wurde die Fahrbahn eingeengt, um den Begegnungsverkehr zu unterbinden und die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeuge einzuhalten.
Neben der Autobahnbrücke an der Wittefelder Allee sind auch noch drei weitere Brücken von ähnlichen Regelungen betroffen: Gortemasch und Ahrensfeld in Malgarten sowie der Lutterdamm. Letzterer sollte eigentlich als erste Brücke mit den neuen Regelungen konfrontiert werden. Aktuell gibt es am Lutterdamm jedoch noch bis Ende August zwei Baustellen, die den Verkehr beeinträchtigen. Der Abwasserbeseitigungsbetrieb verlegt eine Druckrohrleitung, weshalb der Lutterdamm in Höhe Varusstraße/Am Zuschlag und in Höhe Im Fuhldiek/Im Ahrensfeld einseitig gesperrt ist.
Die Maßnahmen an den Autobahnbrücken dienen dem langfristigen Erhalt der Infrastruktur und der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Es bleibt abzuwarten, wie sich die neuen Regelungen auf den Verkehrsfluss und die Umgebung auswirken werden.