EuGH verurteilt Ungarn: 200 Millionen Euro Strafe und tägliches Zwangsgeld
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat kürzlich finanzielle Sanktionen gegen Ungarn wegen seiner Asylpolitik verhängt. Aufgrund der Nichteinhaltung höchstrichterlicher Entscheidungen zum Asylsystem muss das Land nun 200 Millionen Euro zahlen, sowie ein tägliches Zwangsgeld von einer Million Euro für jeden Tag des Verzugs.
Ungarns rechtsnationale Regierung unter Viktor Orban hat seit Jahren eine harte Linie gegenüber Flüchtlingen verfolgt und sich dabei mehrfach gegen das EU-Asylrecht gestellt. Dies führte bereits zu Rügen von Seiten der EU-Kommission und zu früheren Urteilen des EuGH, die Teile des ungarischen Asylsystems als rechtswidrig erklärt haben.
Die jüngste Entscheidung des EuGH beruht auf einer Klage der EU-Kommission aus dem Jahr 2022, die feststellte, dass Ungarn ein früheres Urteil des EuGH aus dem Jahr 2020 nicht ausreichend umgesetzt habe. Dieses Urteil betraf unter anderem Regelungen in den Transitlagern an der Grenze zu Serbien, die im Widerspruch zum EU-Recht standen.
Der Richter des EuGH begründete die neuerlichen Sanktionen damit, dass Ungarn gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit im Bereich des internationalen Schutzes und gegen die Vorschriften über die Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger verstoße. Dies stelle eine erhebliche Bedrohung für die Einheit des EU-Rechts dar.
Es ist erwähnenswert, dass Ungarn nicht das einzige Land ist, dem solche Zwangsstrafen auferlegt wurden. Polen wurde bereits 2021 vom EuGH zu einer ähnlichen Zahlung verurteilt, weil es höchstrichterliche Entscheidungen zu einer umstrittenen Justizreform nicht umgesetzt hatte.
Insgesamt zeigt die Entscheidung des EuGH, dass die Einhaltung des EU-Rechts und die Achtung gemeinsamer Werte und Prinzipien innerhalb der Union von größter Bedeutung sind. Die finanziellen Sanktionen dienen als Warnung an Länder, die gegen diese Grundsätze verstoßen und verdeutlichen die Ernsthaftigkeit, mit der die EU solche Verstöße ahnden wird.