Apple reagiert auf 1,84 Milliarden Euro Strafe: Änderungen bei Abo-Abschlüssen im App Store
Der Konflikt zwischen Spotify und Apple hat zu einer 1,84 Milliarden Euro Strafe gegen den Tech-Riesen geführt. Die Beschwerde von Spotify führte zu dieser Entscheidung der EU-Kommission, die daraufhin Änderungen bei Abo-Abschlüssen im App Store von Apple verlangte.
Musikstreaming-Anbieter dürfen ihre Nutzer nun dazu bringen, Abonnements außerhalb des App Stores von Apple abzuschließen. Allerdings wird Apple eine Gebühr von bis zu 27 Prozent auf den Kaufpreis erheben, wenn die Nutzer über Links aus den Musik-Apps zum externen Abschluss geleitet werden. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Apple weiterhin von den Abo-Abschlüssen profitiert.
Trotz des Urteils der EU-Kommission betont Apple, dass die Gebühren für die Nutzung seiner Technologien und Dienste weiterhin bestehen bleiben. Unternehmen, die im App Store Abo-Abschlüsse tätigen, müssen weiterhin eine Gebühr von 30 Prozent im ersten Jahr und 15 Prozent in den folgenden Jahren zahlen. Die neue Regelung für externe Abo-Abschlüsse innerhalb von Musik-Apps soll sicherstellen, dass Apple auch hier eine angemessene Gebühr erhält.
Spotify hatte sich zuvor über die Einschränkungen im App Store beschwert, die es dem Unternehmen erschwerten, Nutzer auf externe Abonnementmöglichkeiten hinzuweisen. Mit der neuen Regelung können Musikstreaming-Anbieter wie Spotify ihre Nutzer nun direkt auf externe Abo-Möglichkeiten verweisen, allerdings nicht ohne eine Gebühr an Apple zu zahlen.
Die 1,84 Milliarden Euro Strafe gegen Apple soll als Abschreckung dienen und den Wettbewerb im Bereich der Musikstreaming-Apps fördern. Trotz der Ankündigung, in Berufung zu gehen, hat Apple zugestimmt, die Vorgaben der EU-Kommission umzusetzen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die neuen Regelungen auf die Beziehung zwischen Apple und den Musikstreaming-Anbietern auswirken werden. Es ist klar, dass Apple weiterhin bestrebt ist, von den Abo-Abschlüssen in seinem App Store zu profitieren, während gleichzeitig die Wettbewerbsregeln der EU-Kommission eingehalten werden müssen.