Neue Regel erleichtert die Installation von Solargeräten

Date:

Neue Gesetze machen die Installation von Stecker-Solargeräten auf Balkonen einfacher

Die Installation von Stecker-Solargeräten auf Balkonen oder Terrassen ist jetzt einfacher als je zuvor, dank einer neuen Regelung der Bundesregierung. Diese Regelung betrifft insbesondere die sogenannten Balkonkraftwerke, kleine Mini-Solaranlagen, die auch in Mietwohnungen ohne eigenes Dach eingesetzt werden können.

Durch die neuen Regelungen entfällt die bisher notwendige Anmeldung beim Netzbetreiber. Stattdessen reicht eine Meldung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur aus. Der Anmeldeprozess wurde vereinfacht und beschränkt sich auf nur fünf Angaben: Leistung des Moduls, Leistung des Wechselrichters, Standort, Inbetriebnahmedatum und Stromzählernummer.

Ein weiterer Vorteil ist, dass ein Zählertausch vor Inbetriebnahme des Geräts nicht mehr erforderlich ist. Selbst bei analogen Zählern, die rückwärts laufen könnten, kann das Stecker-Solargerät sofort eingesteckt werden, nachdem es installiert wurde.

Steckersolargeräte werden gesetzlich als eigene Anlagenkategorie definiert und Geräte bis zu bestimmten Leistungsstufen profitieren von den neuen gesetzlichen Vereinfachungen.

Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Installation und Nutzung von Stecker-Solargeräten veröffentlicht. Diese Mini-Solaranlagen ermöglichen die Erzeugung von eigenem Solarstrom, der direkt im Haushalt genutzt werden kann.

Die Verbraucherschützer empfehlen zudem, Förderprogramme von Kommunen, Landkreisen und anderen Institutionen in Anspruch zu nehmen. Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, die die Anschaffung und Nutzung von Stecker-Solargeräten unterstützen können.

Insgesamt erleichtern die neuen Regelungen der Bundesregierung die Nutzung von Solarenergie für Privatpersonen erheblich und machen die Installation von Stecker-Solargeräten auf Balkonen oder Terrassen attraktiver denn je. Wer sich für die Installation eines solchen Geräts interessiert, sollte sich auf der Website der Verbraucherzentrale NRW genauer informieren und die Möglichkeiten zur Förderung prüfen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Share post:

Subscribe

Popular

More like this
Related

Israel hat einen Angriff auf einen Hisbollah-Kommandeur in Beirut durchgeführt.

Israel greift Hisbollah-Kommandeur in Beirut an: Vergeltungsschlag nach Raketenangriff...

Dortmund: Todesfall im Freibad – Polizei ermittelt

Frau stirbt im Freibad in Dortmund: Ermittlungen laufen Kürzlich ereignete...

Fast jede zweite Gemeinde verzeichnet einen Anstieg

Neue Grundsteuer in NRW: Steuerzahlerbund warnt vor drastischen Erhöhungen Die...

Teilweise verfassungswidrige Wahlrechtsreform der Ampel

Wahlrechtsreform teilweise verfassungswidrig: Bericht über Leak beim Verfassungsgerichts-Urteil Die jüngste...