Mörder in Bramsche: Gericht entscheidet, Strafe für Milenas-Killer geheim zu halten | Regional

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Skandalöses Urteil: Mordprozess am Landgericht Osnabrück unter strenger Geheimhaltung

Der Mordfall an der 19-jährigen Milena O. in Osnabrück sorgt für große Aufregung und Empörung in der Öffentlichkeit. Bei einer Geburtstagsfeier in Bramsche-Pente wurde Milena bestialisch ermordet, ihre Leiche nur 100 Meter von der Festhalle entfernt gefunden.

Ein Verdächtiger wurde schnell ermittelt: Joel G., ein 20-jähriger Kreisliga-Torwart aus dem Nachbarort. Seit Montag steht er vor Gericht, aber die Öffentlichkeit wird wohl nie erfahren, ob er für den Mord verurteilt wird und welche Strafe er bekommt. Die Justiz beruft sich auf § 48 des Jugendgerichtsgesetzes, der besagt, dass die Verhandlung vor dem erkennenden Gericht und die Verkündung der Entscheidungen nicht öffentlich sein dürfen, wenn ein Angeklagter zur Tatzeit jugendlich war.

Allerdings war Joel G. bereits erwachsen, als er Milena O. umgebracht haben soll. Der Gerichtssprecher Christoph Willinghöfer gab an, dass der Angeklagte auch wegen weiterer Taten angeklagt sei, bei zumindest einer davon soll er jugendlich gewesen sein. Laut BILD-Informationen handelt es sich dabei um versuchte und vollendete Vergewaltigungen. Daher wird es auch zum Mordverfahren keine weiteren Informationen geben, und nicht einmal das Urteil wird veröffentlicht.

Die Begründung des Gerichts für diese extreme Geheimhaltung ist, dass der Angeklagte nicht stigmatisiert werden solle und nicht mit diesem Makel öffentlich leben müsse. Doch für die Eltern der ermordeten Milena klingt das wie blanker Hohn. Sie müssen ihr Leben lang mit dem Verlust ihrer Tochter klarkommen, während der Mörder geschützt wird.

Die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ kritisiert die strenge Geheimhaltung des Landgerichts Osnabrück. Eine verlässliche Information über das Urteil sei auch im Interesse des Angeklagten, um Spekulationen vorzubeugen. Auch das niedersächsische Justizministerium weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch bei jugendlichen Straftätern eine begrenzte Information der Öffentlichkeit geboten erscheinen könnte, um falsche Spekulationen zu beenden.

Es bleibt abzuwarten, wie die Entwicklung in diesem Fall weitergeht und ob die Öffentlichkeit doch noch Informationen über das Urteil bekommt. Die Debatte über den Täterschutz versus den Schutz der Opfer und deren Angehörigen wird sicherlich weitergehen.

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