Milliardenrisiken aus Klagen um Maskenkauf während der Pandemie: Streitigkeiten könnten hohe Kosten verursachen.
Berlin. Zu Beginn der Pandemie suchte der Staat ständig nach Masken – und kaufte sie in großen Mengen zu Spezialbedingungen. Aus laufenden Auseinandersetzungen könnten noch immer erhebliche Kosten resultieren.
Dem Bund drohen Milliardenrisiken aus noch schwelenden Streitfällen um die Lieferung von Schutzmasken zu Sonderbedingungen in der Corona-Pandemie. Aktuell sind dazu in etwa 100 Fällen Klagen mit einem Streitwert von insgesamt 2,3 Milliarden Euro erhoben, wie aus einer Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine Anfrage des FDP-Haushaltspolitikers Karsten Klein hervorgeht.
Zuerst berichtete die „Welt am Sonntag“ darüber. Der Ausgang der Klagen sei abzuwarten, sagte Klein der Zeitung. Doch deutlich werde schon: „Die Folgen der massiven Überbeschaffung unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) werden immer verheerender.“
Hintergrund ist, dass die staatliche Beschaffung damals dringend benötigte, aber sehr knappe Masken für das Gesundheitswesen in der Frühphase der Corona-Krise 2020 erforderte. Um schneller zu sein, wandte das Ministerium ein besonderes Verfahren an, bei dem Lieferverträge ohne weitere Verhandlungen zu festen Kaufpreisen zustande kamen. Vielfach verweigerte das Ministerium später die Bezahlung und machte unter anderem Qualitätsmängel geltend. Daraufhin reichen Lieferanten und Händler Klagen ein. Kritik wurde im Nachhinein auch daran laut, dass zu viele Masken beschafft worden seien.
„Bisher 80 Streitfälle durch Vergleiche beendet“
„Bis jetzt wurden rund 80 Streitfälle durch Vergleiche beendet“, heißt es in der Antwort des Ministeriums, die auch der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Acht Verfahren mit einem Gesamtstreitwert von rund 50 Millionen Euro habe der Bund rechtskräftig gewonnen, zwei Verfahren mit 230.000 Euro Streitwert rechtskräftig verloren. Insgesamt seien vom Bund im Rahmen des besonderen Einkaufsverfahrens („Open-House-Verfahren“) rund 1,4 Milliarden Euro ausgezahlt worden.
Zu den noch laufenden Verfahren erläuterte das Ministerium, sofern „derzeit mit einer Inanspruchnahme infolge eines Urteils“ gerechnet werden muss, wäre dies durch den Ausgabenrest im Haushalt gedeckt.
Ressortchef Karl Lauterbach (SPD) hatte kürzlich bereits eine Aufarbeitung der Maskenbeschaffung in der Corona-Zeit zugesichert. Anlass war auch Kritik des Bundesrechnungshofs am Vorgehen des Ministeriums unter Lauterbachs Vorgänger Spahn. Die Behörde teilte mit, es seien 2020 allein 5,7 Milliarden Schutzmasken angeschafft worden, von denen aber nur 2 Milliarden verteilt worden seien – davon 1,7 Milliarden in Deutschland.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Angelegenheit um die Maskenbeschaffung weiterentwickelt und welche Kosten letztendlich auf den Bund zukommen. Die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine effektive und transparente Beschaffung von Schutzausrüstung ist, um Krisen besser bewältigen zu können.