Reform des kommunalen Ehrenamts: Mehr Geld für Mandatsträger und Zugang für Kinder zur Sitzung
Der Kreistag und die Stadt- und Gemeinderäte spielen eine wichtige Rolle in unserer Demokratie, doch die ehrenamtliche Tätigkeit der Mandatsträger kann oft eine große Belastung darstellen. Aus diesem Grund haben CDU und Grüne einen Gesetzesvorstoß gemacht, um das kommunale Ehrenamt zu reformieren und zu stärken.
Eine der vorgeschlagenen Reformen betrifft die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für die Mandatsträger. Diese soll nicht nur jährlich automatisch angehoben werden, sondern auch rückwirkend für die Jahre 2021 bis 2023 gelten. Zudem sollen steuerliche Freibeträge voll ausgeschöpft werden, um die finanzielle Anerkennung des Ehrenamts zu stärken.
Ein weiterer wichtiger Vorschlag ist die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Ehrenamt. Hierzu gehört unter anderem die gesetzliche Verankerung eines Anspruchs auf kostendeckende Erstattung der notwendigen Betreuungskosten für Kinder und pflegebedürftige Angehörige während der Mandatsausübung. Auch soll der Zugang zu Gremiensitzungen für betreuungsbedürftige Kinder von Mandatsträgern ermöglicht werden.
Zusätzlich sollen die Dauer und Uhrzeit von Sitzungen in kommunalen Gremien begrenzt werden, um die Planbarkeit für berufstätige Mandatsträger zu verbessern. Es wird auch darüber nachgedacht, Mandatsträgern eine befristete Auszeit vom Ehrenamt zu gewähren, wenn sie sich in einer Eltern- oder Pflegezeit befinden.
Diese Reformvorschläge zielen darauf ab, das kommunale Ehrenamt attraktiver und zugänglicher zu machen, insbesondere für bestimmte Bevölkerungsgruppen, die bisher unterrepräsentiert sind. Es bleibt abzuwarten, wie und wann diese Vorschläge umgesetzt werden, aber sie könnten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Demokratie vor Ort leisten.