„Thüringen plant Landarztquote zur Sicherung der medizinischen Versorgung in ländlichen Regionen“
Die rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen plant die Einführung einer Landarztquote bei der Vergabe von Medizin-Studienplätzen, um dem Mangel an Haus- und Zahnärzten in ländlichen Regionen entgegenzuwirken. Mit diesem Gesetz soll die Attraktivität des Bundeslandes für junge Medizinerinnen und Mediziner gesteigert werden, da die bisherigen Hürden für die Aufnahme eines Medizinstudiums, wie beispielsweise ein hoher Numerus Clausus, abgebaut werden sollen.
Die Vorabquote bei der Vergabe von Medizinstudienplätzen an der Friedrich-Schiller-Universität Jena sieht vor, dass Studierende sich verpflichten, nach ihrem Abschluss für mindestens zehn Jahre als Haus- oder Zahnarzt in ländlichen Regionen zu praktizieren. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass gerade abgelegene Gebiete mit medizinischer Versorgung versorgt werden.
Ein besonderes Merkmal des Auswahlverfahrens ist, dass die Abiturnote nicht als ausschlaggebendes Kriterium gewertet wird. Stattdessen soll ein Punktesystem zur Anwendung kommen, in das auch freiwilliges Engagement und vorherige Berufserfahrung einfließen sollen, um eine gerechtere Zugangschance für alle Interessierten zu gewährleisten.
Obwohl Linke, SPD und Grüne im Thüringer Parlament keine eigene Mehrheit haben, setzen sie darauf, mit dieser Maßnahme den Mangel an ärztlicher Versorgung in ländlichen Gebieten zu bekämpfen. Es bleibt abzuwarten, wie das Gesetz letztendlich verabschiedet wird und welche Auswirkungen es auf die medizinische Versorgung in Thüringen haben wird.
Quelle:
– dpa-infocom, dpa:240601-99-237485/2