Kabinett beschließt Notfallreform – So verändert sich die Notfallversorgung
Das Kabinett hat eine Notfallreform beschlossen, die ab Anfang 2025 in Kraft treten soll. Diese Reform bringt einige Änderungen mit sich, die für die Patientinnen und Patienten in Deutschland von Bedeutung sind. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) verspricht eine Runderneuerung der Notfallversorgung, um den Hilfesuchenden den Weg durch den Gesundheitsdschungel zu erleichtern.
Eine der Neuerungen ist die Einführung von Akutleitstellen, die unter der Telefonnummer 116 117 bundesweit erreichbar sein werden. Hier können Patientinnen und Patienten eine Ersteinschätzung zum weiteren Vorgehen erhalten und bei Bedarf einen Arzt oder eine Ärztin via Telemedizin oder per Hausbesuch kontaktieren. Zudem sollen integrierte Notfallzentren in der Regie von Kliniken aufgebaut werden, die die Notfallaufnahme des Krankenhauses mit einer Notdienstpraxis kombinieren.
Die Reform zielt darauf ab, dass Patientinnen und Patienten dort behandelt werden, wo es am besten und schnellsten geht. Lange Warteschleifen sollen vermieden werden und die Notfallzentren sollen so verteilt werden, dass mindestens eines stets gut erreichbar ist. Zudem sollen Notdienstpraxen abends bis 21 Uhr geöffnet haben – auch an Wochenenden und Feiertagen.
Die Funktionäre der Ärzte und Krankenkassen sind sich uneinig über die Reform. Während die Kassenärztliche Bundesvereinigung positive Ansätze sieht, zweifelt sie an der Umsetzbarkeit. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband warnt sogar vor einem Scheitern der Reform. Lauterbach hingegen betont, dass die Notfallversorgung verbessert werden solle, um redundante Strukturen zu vermeiden und Notfälle zu verhindern.
Die Reform umfasst auch Neuerungen im Rettungsdienst, wie die Einführung bundesweit gleicher Standards. Einige Kritiker zweifeln jedoch an der Umsetzbarkeit des Konzepts. Die Schnittstellen zwischen den Akteuren des Gesundheitssystems müssten funktionieren, damit die Reform erfolgreich sein kann.
Insgesamt strebt Lauterbach eine Runderneuerung des Gesundheitssystems an und sieht noch viele weitere Gesetze in dieser Legislaturperiode auf dem Plan. Die Reform der Notfallversorgung ist also nur der Anfang einer Reihe von Maßnahmen, die das Gesundheitssystem in Deutschland verbessern sollen.