Europawahl 2024: Doppelte Staatsbürgerschaft und Stimmabgabe – Was ist erlaubt?
Die Europawahl steht bevor und immer wieder taucht die Frage auf, ob Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft auch zweimal abstimmen dürfen. Die Antwort darauf ist eindeutig: Nein, doppelt abstimmen ist nicht erlaubt.
Auch prominente Persönlichkeiten wie Giovanni di Lorenzo, Chefredakteur der „Zeit“, haben sich in der Vergangenheit geirrt und meinten, sie könnten aufgrund ihrer doppelten Staatsangehörigkeit zweimal wählen. Doch das stimmt nicht. Jeder Wahlberechtigte in der EU hat nur ein Wahlrecht und darf dementsprechend nur einmal abstimmen.
Das Problem liegt jedoch darin, dass es keine Regelung gibt, die den Abgleich der Wählerlisten zwischen den EU-Ländern ermöglicht. Während bei Wählern ohne deutsche Staatsangehörigkeit die Behörden beider Länder kooperieren, fehlt dies bei Doppelstaatlern. Dies führt zu einer Lücke im EU-Recht und ermöglicht es einigen Bürgern, potenziell mehrfach abzustimmen.
Die stellvertretende Bundeswahlleiterin, Anna-Karina Elbert, betont jedoch, dass es in Deutschland Maßnahmen gibt, um die Bürger darauf hinzuweisen, dass eine doppelte Stimmabgabe verboten ist. Dies geschieht in der Wahlbenachrichtigung und im Hinweisblatt für die Briefwahl.
Die Reform des Wahlrechts auf EU-Ebene wird jedoch von den Mitgliedstaaten nicht vorangetrieben, da sie sich auf andere Inhalte wie einen einheitlichen Wahltag für die Europawahl konzentrieren. Daher bleibt die Abstimmung über vier Tage hinweg bestehen, ohne eine wirksame Kontrolle über potenzielle doppelte Stimmabgaben.
Es bleibt zu hoffen, dass diese Lücke im EU-Recht bald geschlossen wird und eine effektive Kontrolle über die Wahlberechtigten mit doppelter Staatsbürgerschaft gewährleistet wird. Bis dahin sollten alle Bürger achtsam sein und ihr Wahlrecht entsprechend ausüben, ohne gegen Gesetze zu verstoßen.