AfD-Politiker Björn Höcke wegen Verwendung verfassungswidriger Symbole zu Geldstrafe verurteilt
Der AfD-Politiker Björn Höcke ist wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Halle hat entschieden, dass Höcke eine Geldstrafe von 13.000 Euro zahlen muss, da er einen Nazi-Spruch verwendet hat, um angeblich Grenzen zu testen.
Der Vorsitzende Richter vom Landgericht Halle, Jan Stengel, betonte in der Urteilsbegründung, dass Höcke ein redegewandter und intelligenter Mann sei, der wisse, was er sage. Trotzdem habe er den Deckmantel der Meinungsfreiheit stark strapaziert. Höcke selbst hatte zwar angegeben, den Spruch spontan verwendet zu haben, jedoch beteuerte er seine Unschuld während der Verhandlung.
Die Staatsanwaltschaft forderte eigentlich eine sechsmonatige Bewährungsstrafe und eine Geldstrafe über 10.000 Euro. Das Gericht entschied jedoch, dass eine Freiheitsstrafe überzogen wäre und verhängte stattdessen eine Geldstrafe von 13.000 Euro. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, gilt Höcke als vorbestraft.
Die Verteidigung forderte einen Freispruch für Höcke und argumentierte, dass der Spruch eigentlich vergessen worden war und erst durch die Staatsanwaltschaft wieder in die Öffentlichkeit geraten ist. Trotzdem muss sich Höcke noch wegen weiterer Vorwürfe vor Gericht verantworten, darunter der Vorwurf der Volksverhetzung.
Das Urteil wird voraussichtlich keine Auswirkungen auf Höckes Kandidatur bei den anstehenden Landtagswahlen in Thüringen haben. Die AfD-Parteichef wird am 1. September als Spitzenkandidat antreten. Insgesamt bleibt die Situation um Björn Höcke und seine politischen Ambitionen weiterhin spannend und kontrovers.