„28 Fälle von Impfschäden in Sachsen: Entschädigungsverfahren registriert“
In Sachsen wurden bisher 28 Fälle von Impfschäden infolge von Corona-Impfungen anerkannt. Der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) hat mitgeteilt, dass bis zum 22. Juli insgesamt 709 beantragte Entschädigungsverfahren registriert wurden, wovon 624 ausgewählt wurden. Weitere 11 Verfahren wurden aus verschiedenen Gründen erledigt. Es ist erwähnenswert, dass eine statistische Erhebung über die bereits gezahlten Entschädigungen nicht möglich ist.
Im Bericht des KSV wurde auch bekannt gegeben, dass im 596. Verfahren der Kausalzusammenhang zwischen den geltend gemachten Gesundheitsstörungen und der Covid-19-Impfung verneint wurde, wodurch der Entschädigungsanspruch abgelehnt wurde. Zurzeit werden noch 74 Verfahren bearbeitet.
Es ist wichtig festzuhalten, dass in Sachsen seit Ende 2020 mehr als 7,6 Millionen Corona-Impfungen durchgeführt wurden. Bei anerkannten Gesundheitsstörungen infolge einer Impfung erhalten die Betroffenen finanzielle Unterstützung. Bei vorübergehenden Gesundheitsstörungen geht man bis zu sechs Monaten von einer vorübergehenden Beeinträchtigung aus, danach von einer dauerhaften. Personen, die sechs Monate nach der Impfung über Gesundheitsschäden klagen, können einen Antrag auf Anerkennung eines Impfschadens und Entschädigung stellen.
Zu den Gesundheitsstörungen, die als Impfschaden anerkannt werden können, gehören beispielsweise Myokarditis, Thrombosen und Transverse Myelitis, eine seltene neuroimmunologische Erkrankung, bei der es zu einer Entzündung des Rückenmarks kommt.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation rund um Impfschäden in Sachsen weiterentwickeln wird und wie die Behörden mit den eingegangenen Anträgen umgehen. Die Transparenz und die Unterstützung der Betroffenen sind in solchen Fällen von großer Bedeutung.