Gesundheitsminister Lauterbach plant Klinikreform: Kritik von Patientenschützern
Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant eine Reform des deutschen Gesundheitssystems. Konkret geht es um eine Veränderung der Zahlmodelle für Kliniken, mit dem Ziel eine einheitliche Qualität in der medizinischen Versorgung zu gewährleisten. Die geplante Reform sieht vor, dass Krankenhäuser künftig feste Beträge für das Vorhalten von Personal, einer Notaufnahme und Medizintechnik erhalten sollen. Dadurch sollen Fallpauschalen gesenkt und die Finanzierung durch Krankenkassen auf Leistungsgruppen mit einheitlichen Qualitätsvorgaben umgestellt werden.
Laut dem Referentenentwurf sollen 60 Prozent der Vergütung nur für das Halten von Leistungsangeboten bereitgestellt werden. Zudem ist ab dem Jahr 2027 zusätzliches Geld für die Bereitstellung von Kindermedizin-Stationen, Geburtshilfstationen, Schlaganfallstationen und Intensivstationen vorgesehen. Die Krankenhausplanung liegt in der Verantwortung der Bundesländer.
Allerdings gibt es auch deutliche Kritik an dem Entwurf. Eugen Brysch, der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, bemängelt, dass Lauterbach die Reform am Reißbrett und mit dem Rechenschieber entwickelt habe, ohne den Blick auf die Praxis und die Patienten zu richten. Brysch zweifelt daran, ob Qualität allein anhand der Beschäftigtenzahl gemessen werden kann und fordert verbindliche Vorgaben, um die Patientenversorgung zu verbessern.
Es wird erwartet, dass der Gesetzesentwurf am 24. April im Kabinett verabschiedet wird. Lauterbach betont, dass die geplante Reform dazu dienen soll, Qualitätsdefizite durch stärkere Spezialisierung zu vermeiden und die Kliniklandschaft in Deutschland zu verbessern. Die Diskussion um die Reform zeigt, dass es in der medizinischen Versorgung noch viele Herausforderungen gibt, die es zu meistern gilt.