„Verurteilung nach Bedrohung von Bürgermeister und Mitarbeitenden: Geldstrafe für 52-Jährigen“
Der Prozess gegen einen 52-Jährigen, der den Bürgermeister von Harsum sowie andere Mitarbeiter der Gemeinde bedroht hat, hat in Hildesheim ein Urteil gebracht. Der Mann wurde zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt, was 120 Tagessätzen zu je zehn Euro entspricht. Die Richterin bezeichnete das Urteil als eine „Rote Karte“ und betonte, dass der Angeklagte sein Verhalten ändern müsse.
Es wurde festgestellt, dass der Mann ein Alkoholproblem hat und schuldfähig ist. Trotzdem fühlten sich seine Opfer durch seine Drohungen bedroht. Der Bürgermeister, Marcel Litfin, wollte sogar eine Waffe tragen, um sich zu schützen. Diese Entscheidung wurde jedoch gerichtlich untersagt.
Der Angeklagte äußerte sich zum Prozessauftakt und gab über seinen Anwalt ein Geständnis ab. Er begründete seine Aggressionen mit angeblich mangelnder Hilfe vom Jobcenter und Ärger über die Gemeinde. Der Verteidiger des Angeklagten entschuldigte sich für das Verhalten seines Mandanten und versicherte, dass dieser sein Verhalten ändern werde.
Die Drohungen des Angeklagten belasteten nicht nur den Bürgermeister, sondern auch seine Familie und Kollegen im Rathaus. Das Rathaus stand zeitweise sogar unter Polizeischutz. Ein weiterer Tatverdächtiger steht ebenfalls vor Gericht, weil er Bombendrohungen gegen das Amtsgericht Hildesheim und weitere Straftaten verübt haben soll.
In beiden Prozessen spielen psychiatrische Gutachten eine wichtige Rolle, um die Schuldfähigkeit der Angeklagten zu bestimmen. Nur wenn von den Angeklagten eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht, kann eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden.
Der Fall des bedrohten Bürgermeisters von Harsum hat bundesweit für Aufsehen gesorgt und verdeutlicht die ernsten Folgen von Bedrohungen gegen Amtsträger. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Prozesse weiterentwickeln und welche Konsequenzen die Angeklagten letztendlich zu tragen haben werden.