Verbotenes Erdbeerpflücken: Warnung vor gesundheitlichen Risiken und rechtlichen Konsequenzen
Die Erdbeerzeit neigt sich dem Ende zu und die Sommerfrüchte wie Himbeeren und Brombeeren rücken in den Vordergrund. Doch bevor wir uns auf die neuen Früchte freuen, gibt es eine wichtige Warnung aus Bayern: Das Pflücken von Erdbeeren auf den Feldern ist verboten.
In den vergangenen Wochen lockten viele Bauernhöfe im Landkreis Dingolfing-Landau mit Verkaufsständen und Selbstpflückaktionen für Erdbeeren. Diese Aktivität erfreut sich zunehmender Beliebtheit, besonders bei Familien mit Kindern.
Allerdings müssen wir uns bewusst sein, dass nach der letzten Ernte die Landwirte mit der Behandlung der Felder mit Pflanzenschutzmitteln beginnen. Diese Mittel enthalten Stoffe, die gesundheitsgefährdend sein können, daher ist das Pflücken der Erdbeeren nach Saisonende mit einer erheblichen Gesundheitsgefahr verbunden.
Neben der Gesundheitsgefahr spielt auch der rechtliche Aspekt eine Rolle: Betreten der Felder ohne Genehmigung gilt als Hausfriedensbruch und das Pflücken der Früchte als Diebstahl, der strafrechtlich geahndet wird. Ein aktuelles Beispiel aus Neu-Ulm zeigt, dass Diebstähle auf Erdbeerfeldern keine Seltenheit sind.
Es ist also ratsam, auf Supermarkt-Obst zurückzugreifen oder auf die Himbeerplantagen zu warten, bevor man selbst wieder Lust auf das Pflücken von Beeren bekommt. Denn Gesundheit und Rechtssicherheit sollten immer an erster Stelle stehen.