Entscheidung des OVG Münster zu AfD-Einstufung durch Verfassungsschutz
In einem Jahr mit Europa- und Landtagswahlen steht die AfD erneut im Fokus der Öffentlichkeit. Vor allem die Bewertung der Partei durch den Verfassungsschutz sorgt für Diskussionen und Spannung. Jetzt wird am Oberverwaltungsgericht in Münster über die Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) verhandelt.
Das BfV hatte die AfD sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Das Verwaltungsgericht in Köln bestätigte diese Einschätzung, sodass die Partei und die JA mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachtet werden dürfen. Die AfD hat gegen das Urteil Berufung eingelegt und nun liegt es an den obersten NRW-Verwaltungsrichtern, über die Richtigkeit dieser Einschätzung zu entscheiden.
Es wird erwartet, dass die beiden Parteichefs Alice Weidel und Tino Chrupalla nicht persönlich bei der Verhandlung erscheinen, aber ein Vertreter des Bundesvorstands der AfD wird anwesend sein. Die Verhandlung findet aufgrund der großen Anzahl an Prozessbeteiligten und Journalisten in der Eingangshalle des Gerichts statt. Es ist noch unklar, ob an einem der beiden Verhandlungstage ein Urteil gefällt wird.
Die rechtliche Auseinandersetzung hat keine aufschiebende Wirkung in Bezug auf die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz. Somit konnte der Verfassungsschutz bereits nachrichtendienstliche Mittel einsetzen, um den Extremismus-Verdacht zu überprüfen. Das Oberverwaltungsgericht in Münster ist die letzte Tatsacheninstanz in diesem Konflikt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig könnte als nächste Instanz nur noch eine reine Rechtskontrolle durchführen.
Die Verhandlung in Münster findet unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen statt, da es kürzlich eine Großdemonstration gegen die AfD gab. Die Polizei wird Maßnahmen ergreifen, um den Schutz der Verhandlung und einen ungestörten Ablauf zu gewährleisten. Trotzdem gibt es bereits eine angemeldete Demonstration mit 20 Teilnehmern.
Es bleibt abzuwarten, wie die obersten NRW-Verwaltungsrichter über die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz entscheiden werden und welchen Einfluss dies auf die politische Landschaft und die öffentliche Meinung haben wird. Die Entscheidung könnte Folgen für die Partei und ihre Aktivitäten in der Zukunft haben.