Ein neuer Referentenentwurf über die Zukunft eines Bundesinstituts für…

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Neuer Referentenentwurf: Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin geplant

Die Bundesregierung plant die Einrichtung eines neuen Bundesinstituts für Prävention und Aufklärung in der Medizin, das den Namen „Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit“ tragen soll. Dies geht aus einem aktuellen Referentenentwurf hervor, der dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt.

Das neue Bundesinstitut soll zum 1. Januar 2025 eingerichtet werden und wird die Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) sowie Teile des Robert Koch-Instituts (RKI) übernehmen. Dabei werden unter anderem die Aufgaben des RKI im Bereich der Gesundheitsberichterstattung und die Führung der Krebsregisterdaten an das neue Institut übertragen.

Das Ziel des BIPAM ist es, die Öffentliche Gesundheit zu stärken und den Public Health Action Cycle in enger Zusammenarbeit mit dem RKI umzusetzen. Dafür sollen die Gesundheitsberichterstattung des Bundes, die freiwillige Kooperation mit den Akteuren der Öffentlichen Gesundheit, die zielgruppenspezifische Kommunikation, die Vorbeugung von Krankheiten sowie die wissenschaftliche Forschung und Zusammenarbeit mit internationalen Initiationen gefördert werden.

Die Einrichtung des neuen Bundesinstituts erfordert zusätzliche finanzielle Mittel, die das Bundesgesundheitsministerium auf rund 30 Millionen Euro ab Start des Instituts im Jahr 2025 veranschlagt. Diese Mittel sollen vor allem für den Aufbau eines Public Health-Datenmanagements, die Stärkung der Prävention und Gesundheitskommunikation sowie die Vernetzung der Öffentlichen Gesundheit und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes verwendet werden.

Insgesamt zeigt der Referentenentwurf einen klaren Schritt in Richtung einer verbesserten öffentlichen Gesundheitsversorgung in Deutschland. Durch die Fusion von BZgA und RKI entsteht ein neues Bundesinstitut, das die Gesundheitsförderung, Prävention und Aufklärung in der Bevölkerung voranbringen soll. Es bleibt abzuwarten, welche konkreten Maßnahmen das Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit in der Zukunft mit sich bringen wird.

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