Neues Cardlink-Verfahren: Online-Apotheken hoffen auf Zugang zum E-Rezept
In den nächsten Wochen soll das Cardlink-Verfahren eingeführt werden, um Online-Apotheken den Zugang zum E-Rezept zu ermöglichen. Bisher müssen Versicherte den Online-Apotheken ein Foto des E-Rezept-Ausdrucks schicken, was umständlich ist. Mit dem Cardlink-Verfahren soll dies vereinfacht werden.
Das Besondere an diesem Verfahren ist, dass anstelle der PIN für die elektronische Gesundheitskarte ein SMS-Code verwendet wird. Dadurch können Versicherte auch entfernte Dienste, wie eine Online-Apotheke nutzen, um ihr E-Rezept einzulösen. Die elektronische Gesundheitskarte bleibt dabei weiterhin im Einsatz.
Allerdings gibt es Bedenken hinsichtlich der Sicherheit des SMS-Codes. Unternehmen nehmen zunehmend Abstand von der Verwendung von SMS-TANs, da sie als nicht mehr „Stand der Technik“ gelten. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt daher nur den Übergang zur Nutzung des SMS-Codes, bis die flächendeckende Ausrollung der Gesundheits-ID erfolgt ist. Die Gesundheits-ID gilt als sicherer und soll in Zukunft die PIN-Eingabe mit der elektronischen Gesundheitskarte ersetzen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich das Cardlink-Verfahren in der Praxis bewährt und ob es tatsächlich die erhoffte Erleichterung für Versicherte und Online-Apotheken bringt. Die Sicherheit der Daten und Transaktionen sollte dabei stets im Fokus stehen, um einen reibungslosen Ablauf und Vertrauen in das System zu gewährleisten.