E-Arztbrief muss von Praxen empfangen werden können.

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Neue gesetzliche Verpflichtung: Ärztinnen und Ärzte müssen eArztbrief elektronisch empfangen

Seit dem 30. Juni 2024 haben sich wichtige Änderungen für Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten ergeben: Sie sind gesetzlich verpflichtet, den Arztbrief elektronisch über die Telematikinfrastruktur (TI) mittels des elektronischen Dienstes KIM zu empfangen. Diese Maßnahme soll dazu dienen, wichtige Behandlungsinformationen schneller und sicherer an andere Praxen zu übermitteln, anstatt sie wie bisher per Fax oder in Papierform zu versenden.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) betont, dass viele Praxen bereits gut vorbereitet sind, um den neuen eArztbrief zu empfangen. Neben der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und dem elektronischen Rezept ist dies eine weitere Verpflichtung für die medizinischen Fachkräfte. Um den eArztbrief zu nutzen, benötigen sie unter anderem einen elektronischen Heilberufsausweis, ein Kartenterminal sowie einen KIM-Dienst und eine KIM-Adresse.

Zu den übermittelten Daten gehören Name, Geburtsdatum, Wohnort, Krankenkasse und Angaben zur Behandlung. Die Empfängeradresse muss der Arzt im Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur suchen. Zukünftig ist geplant, dass sich der eArztbrief auch in der elektronischen Patientenakte ablegen lässt.

Seit März müssen Praxen über eine zertifizierte Software für den elektronischen Arztbrief verfügen, um keine Kürzung der TI-Pauschale zu riskieren.

Ein besonders kritischer Punkt beim eArztbrief ist das Auffinden der Empfängeradresse, wie Dr. Claudia Neumann betont. Auch für Krankenhäuser und größere medizinische Einrichtungen stellt die Adresssuche im KIM-Dienst eine große Herausforderung dar. Experten bemängeln die ungenauen Kriterien für die Zuordnung der KIM-Adressen und berichten von Schwierigkeiten bei der Unterscheidung der Empfänger.

Das Bundesgesundheitsministerium verspricht mit einer neuen Version des KIM-Dienstes eine Verbesserung der Zuordnung der verschiedenen E-Mails. Dadurch sollen beispielsweise die Krankenschreibungen oder der eArztbrief besser zugeordnet werden können – und das zukünftig sicherer und effizienter.

Insgesamt stellt der eArztbrief eine wichtige Neuerung im Gesundheitswesen dar, die zukünftig die Kommunikation zwischen den medizinischen Fachkräften erleichtern und beschleunigen soll. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Umsetzung in den Praxen und Krankenhäusern entwickeln wird und ob die angekündigten Verbesserungen tatsächlich greifen.

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