Gefahr durch Lachgas: Baden-Württemberg prüft strengere Regeln – auch Niedersachsen besorgt
Lachgas, auch bekannt als Distickstoffmonoxid (N2O), wird in Deutschland als Partydroge immer beliebter, insbesondere bei jungen Menschen. Es wird über Luftballons inhaliert und erzeugt ein kurzzeitiges euphorisches Gefühl. Obwohl Lachgas frei verkäuflich ist, birgt sein Konsum jedoch gesundheitliche Risiken, wie Kälteverbrennungen und neurologische Schäden.
Angesichts dieser Problematik hat das baden-württembergische Gesundheitsministerium Maßnahmen gegen den steigenden Lachgaskonsum vorgeschlagen. Eine mögliche Regelung wäre ein Verkaufsverbot von Lachgas an Jugendliche, um sie vor den gesundheitlichen Folgen zu schützen. Auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach äußerte sich besorgt über den zunehmenden Konsum von Lachgas bei Kindern und Jugendlichen und forderte dringend Regelungen.
Die Fraktionen der Grünen und der SPD im Landtag von Baden-Württemberg unterstützen ebenfalls strengere Regeln für den Verkauf von Lachgas. Sie betonen die gesundheitlichen Risiken und fordern mehr Aufklärung sowie eine Erhöhung der Mittel für Drogenberatungsstellen. Die FDP hingegen lehnt ein Verkaufsverbot ab und setzt stattdessen auf Aufklärung und Prävention.
Die AfD wiederum fordert eine einheitliche Linie in der Drogenpolitik und kritisiert die Legalisierung von Cannabis. Die CDU hingegen unterstützt das geplante Verkaufsverbot von Lachgas und fordert sogar Mengenbegrenzungen für den Besitz. Es bleibt abzuwarten, wie die Diskussion um strengere Regeln für den Verkauf von Lachgas in Zukunft verlaufen wird und welche Maßnahmen letztendlich umgesetzt werden. Es ist zu hoffen, dass der Schutz der Gesundheit insbesondere junger Menschen im Vordergrund stehen wird.