Gewichtsbeschränkung auf Autobahnbrücke führt zu Einengung der Fahrbahn und Ampelregelung
Die Autobahnbrücke, die im Jahr 1967 gebaut wurde, steht vor einer neuen Herausforderung. Aufgrund der Tatsache, dass viele Überführungsbauwerke aus den 1960er und 1970er Jahren für deutlich geringere Lasten ausgelegt wurden, muss nun eine Gewichtsbeschränkung für die Brücke eingeführt werden.
In diesem Fall ist es nicht möglich, das Gesamtgewicht auf beide Richtungsfahrbahnen aufzuteilen, da die Kreisstraßen, die mit der Brücke verbunden sind, überörtlichen Verkehr aufnehmen müssen. Alternative Verkehrsführungen über große Umwege sind ebenfalls keine praktikable Lösung, wie von einer Sprecherin der Autobahn GmbH erklärt wurde.
Um die Brücke vor einer Überlastung zu schützen, wird nun eine Einengung der Fahrbahn vorgenommen, sodass nur noch ein Fahrstreifen über die Autobahnbrücke führen wird. Eine Ampel wird den Verkehr regeln, um die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeuge einzuhalten. Diese Maßnahme wurde in Absprache mit der Verkehrsbehörde der Stadt Bramsche getroffen, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Ein weiterer Grund für die Einführung der Ampel ist die Tatsache, dass der Bereich der Brücke nicht gut einsehbar ist. Aufgrund der leichten Steigung im Bereich der Autobahn ist das andere Ende der Brücke nicht erkennbar, was das Überholen aufgrund der schlechten Sichtverhältnisse gefährlich macht. Zudem spielt das hohe Verkehrsaufkommen auf der Kreisstraße eine Rolle in der Entscheidung für eine Ampelregelung.
In Zukunft wird die Ampel den Verkehr auf der Brücke regeln, bis eine mittelfristige Lösung in Form eines Neubaus der Brücke gefunden wird. Die Maßnahmen sind notwendig, um die Brücke vor dauerhaften Schäden zu schützen und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.