Verbrauchssteuer auf zuckerhaltige Getränke in der Ukraine: Ausschuss empfiehlt Zustimmung
Heute möchte ich über eine interessante Gesetzesinitiative in der Ukraine berichten. Der Ausschuss für Finanzen, Steuern und Zollpolitik der Werchowna Rada hat den Abgeordneten empfohlen, für den Gesetzesentwurf über die Verbrauchssteuer auf zuckerhaltige Getränke zu stimmen. Es wird vorgeschlagen, den Steuersatz auf 0,1 Euro pro 1 Liter festzulegen.
Diese Gesetzesinitiative zielt darauf ab, den Konsum von Zucker und Süßstoffen in der Bevölkerung zu reduzieren und somit zum Schutz der menschlichen Gesundheit beizutragen. Wasser mit Zucker oder anderen Süßungs- oder Aromastoffen soll als verbrauchsteuerpflichtige Ware betrachtet werden und ein spezifischer Steuersatz von 0,1 Euro pro Liter Getränk festgelegt werden.
Der Vorsitzende des Ausschusses, Danylo Hetmanzew, betonte, dass die Einführung einer Verbrauchssteuer auf zuckerhaltige Getränke im Einklang mit der EU-Richtlinie steht und bereits von etwa 50 Ländern weltweit praktiziert wird.
Es ist interessant zu sehen, wie die Ukraine Maßnahmen ergreift, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und den Konsum von Zucker zu reduzieren. Es bleibt abzuwarten, wie das Parlament auf diesen Gesetzesentwurf reagieren wird und ob er tatsächlich umgesetzt wird.
Was halten Sie von dieser Gesetzesinitiative? Finden Sie es sinnvoll, eine Verbrauchssteuer auf zuckerhaltige Getränke einzuführen? Ich freue mich auf Ihre Meinungen und Kommentare.
Quelle: Ukraine-Nachrichten (maschinell übersetzt von Suspilne)