Ärztin Carola Javid-Kistel wegen Volksverhetzung und unzulässiger Corona-Atteste verurteilt
Die Ärztin und Impfgegnerin Carola Javid-Kistel aus Duderstadt ist am Montag wegen Volksverhetzung, unzulässiger Corona-Atteste und Beleidigung verurteilt worden, nachdem sie ein Geständnis abgelegt hatte.
Der Prozess begann am Montagmorgen, das Urteil folgte bereits gegen Mittag. Carola Javid-Kistel erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Außerdem muss sie 1.000 Euro an das Kinder- und Jugendhospiz Sternenlichter in Göttingen zahlen, urteilte das Amtsgericht Duderstadt. Zuvor hatte sich Richter, Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf das grobe Strafmaß verständigt.
Grundlage für diese Verständigung war ein glaubhaftes Geständnis. Über ihren Verteidiger räumte die Ärztin ein, Polizisten und einen Verwaltungsbeamten beleidigt zu haben. Sie gestand in 16 Fällen „unrichtige Gesundheitszeugnisse“ ausgestellt zu haben, relativierte dieses Geständnis aber sogleich wieder und erklärte: „Dennoch möchte ich betonen, dass ich im Ansehen meines Gewissens und des hippokratischen Eids richtig gehandelt habe.“
Ebenso gestand Javid-Kistel, den Holocaust verharmlost zu haben, als sie bei einer Kundgebung in Herzberg vor zwei Jahren über die Corona-Politik und Impfstoffe gesagt hatte: „Es ist ein Jahrhundertverbrechen. Es ist schlimmer als der Holocaust, was hier abläuft.“ Nun heißt es, sie habe nicht die Absicht gehabt, die „nationalsozialistischen Gräueltaten“ zu verharmlosen. Vielmehr habe sie vor einer Entwicklung warnen wollen, ließ die Ärztin über ihren Verteidiger erklären.
An einer Stelle brach Javid-Kistel in Tränen aus: Kurz nachdem ihr Verteidiger erklärt hatte, dass man nach dem Urteil nicht den Schluss ziehen sollte, ihr ihre Würdigung als Ärztin abzusprechen. Auch an einer anderen Stelle betonte der Verteidiger, dass seine Mandantin ihre Approbation wichtig sei.
Im Messenger-Dienst Telegram hatte Javid-Kistel im Vorfeld des Prozesses die Vorwürfe der Anklage in Zweifel gezogen. Sie schrieb von „angeblicher Volksverhetzung“ und „angeblich“ unrichtigen Masken-Attesten. Dabei rief sie auch zu Spenden wegen der Prozesskosten auf. In dem Beitrag vom 22. Januar, der mit „Liebe Freunde der Wahrheit und der Freiheit“ beginnt, sprach sie auch von „medizinisch sinnlosen Coronazwangsmaßnahmen“ und bezeichnet Corona-Impfstoffe als „gefährliche experimentelle Gentherapien“.
Es ist wichtig anzumerken, dass von Beginn der Impfkampagne bis zuletzt weder Behauptungen bewahrheitet, dass Impfungen unwirksam, noch dass sie gefährlich sind. Zwar sind in Deutschland Impfschäden durchaus bekannt, allerdings sind von bundesweit 11.827 Anträgen auf Anerkennung eines Schadens durch die Corona-Impfung lediglich 467 Anträge anerkannt worden – bei 64,9 Millionen geimpften Menschen. In Niedersachsen sind 48 Impfschäden anerkannt.
Weitere Anklagepunkte zur Befreiung von der Masern-Impfpflicht und übler Nachrede wurden vorläufig eingestellt. Ursprünglich hätte der Prozess vor gut zwei Jahren beginnen sollen. Allerdings hatte sich Javid-Kistel nach Mexiko abgesetzt und war erst im vergangenen Dezember mit einem europäischen Haftbefehl bei der Einreise in Zürich festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert worden. Gegen 30.000 Euro Kaution und Meldepflicht kam sie wieder auf freien Fuß. Der Haftbefehl ist mit dem Urteil aufgehoben. Nach eigenen Angaben wird sie nun wieder nach Mexiko gehen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiter entwickeln wird und ob die Ärztin weiterhin als Medizinerin arbeiten kann. Die Kontroverse um Impfungen und die Rolle von Ärzten in der Verbreitung von falschen Informationen bleibt ein wichtiges Thema in der Gesellschaft.