Abmahnung wegen BVB-Torte: Konditor soll 2600 Euro zahlen
In einem kleinen Ort in der Nähe von Koblenz steht ein Konditor im Mittelpunkt einer ungewöhnlichen Geschichte, die kürzlich Aufsehen erregt hat. Der 62-jährige Burkhard Maaß, Inhaber eines kleinen Hotels und eines Cafés, bekam unerwartet ein Einschreiben mit Bezug zum BVB (Borussia Dortmund) ins Haus. Bei genauerer Prüfung stellte sich heraus, dass er wegen einer vor Jahren hergestellten BVB-Torte eine Abmahnung und die Zahlung von 2600 Euro forderte.
Für Maaß war diese Abmahnung ein Schock, besonders in einer Zeit, in der sein kleines Unternehmen durch die Folgen der Corona-Pandemie ohnehin stark belastet ist. Die Abmahnung stammte von einer Anwaltskanzlei, die im Auftrag der BVB Merchandising GmbH handelte. Neben der Forderung von 2600 Euro wurden auch potenzielle Anwaltskosten von 100.000 Euro als Gegenstandswert genannt.
Der Hintergrund für die Abmahnung war ein Foto einer Torte mit dem Logo des BVB, das Maaß einige Jahre zuvor auf seiner Webseite präsentiert hatte. Dies war eine private Auftragsarbeit, bei der das BVB-Logo als Teil der Torte verwendet wurde. Maaß betonte, dass keine böse Absicht dahintersteckte und es auch nicht darum ging, damit Gewinn zu erzielen. Es war ein einmaliges privates Projekt, das für ihn bereits in Vergessenheit geraten war.
Die Abmahnung war jedoch kein Einzelfall, da auch andere Konditoren ähnliche Schreiben erhielten. Unterstützt von seinem Anwalt bestritt Maaß, dass die Verwendung des BVB-Logos auf einer Torte als markenmäßige Verwendung betrachtet werden kann. Er betonte, dass eine solche Torte nicht zwangsläufig mit einem Fußballverein in Verbindung gebracht werde und dass der BVB seine Marke in diesem Segment möglicherweise nicht aktiv nutze.
Zusätzlich wurden vom Anwalt Zweifel geäußert, ob die Abmahnung rechtens sei, und es wurde darauf hingewiesen, dass Abmahnungen eine Möglichkeit seien, Sachverhalte außerhalb eines Gerichts zu klären. Dennoch zeigte sich auch die andere Seite verständnisvoll für das Anliegen des BVB, seine Markenrechte zu schützen.
Die Geschichte von Burkhard Maaß und den anderen Konditoren ist ein Beispiel dafür, wie komplex und streitbar Fragen des Markenrechts sein können, besonders in Bezug auf die Verwendung von Marken in Kunstwerken und handgefertigten Produkten. Es bleibt abzuwarten, wie dieser Fall juristisch gelöst wird und ob der BVB von seiner strengen Position abrücken wird. In der Zwischenzeit hofft Maaß auf eine gütliche Einigung und die Möglichkeit, seinen kleinen Betrieb weiterzuführen, ohne durch hohe Gerichtskosten belastet zu werden.