Klagen gegen Rückforderung von Corona-Soforthilfen halten an: 239 Verfahren in Mecklenburg-Vorpommern
Die Rückforderung von Corona-Soforthilfen sorgt derzeit für Diskussionen und Unmut bei vielen Unternehmern in Mecklenburg-Vorpommern. Insgesamt sind beim Verwaltungsgericht in Greifswald und Schwerin 239 Klagen anhängig, die sich gegen die Rückforderungen der Soforthilfen richten. Das Landesförderinstitut (LFI) hat rund 19.600 Rückforderungsbescheide verschickt, was die betroffenen Unternehmer vor große finanzielle Herausforderungen stellt.
Einige Unternehmer fühlen sich von der geänderten Rückforderungspraxis des Landes überrascht und kritisieren, dass die Spielregeln im Nachhinein verändert wurden. Besonders hart trifft die Rückzahlung beispielsweise die Friseurmeisterin Hedeer Heims aus Greifswald, die das Geld für Miete und laufende Kosten während des Lockdowns genutzt hatte. Trotz der erwirtschafteten Gewinne nach der Wiedereröffnung ihres Geschäfts wurde die Rückzahlung der Soforthilfe durch das LFI auf null Euro festgesetzt. Die Forderung des LFI in einer so kurzen Zeit zurückzahlen zu müssen, stellt für viele kleine Unternehmen eine enorme Belastung dar.
Die Klagen der betroffenen Unternehmer waren bislang größtenteils erfolglos, was weiterhin für Unzufriedenheit und Vertrauensverlust in den Staat sorgt. Der Anwalt Jost von Glasenapp kämpft weiterhin für seine Mandanten und betont, dass die veränderte Rückforderungspraxis das Vertrauen der Menschen in den Staat ernsthaft gefährdet. Viele Unternehmer sind enttäuscht über die Vorgehensweise und fühlen sich im Stich gelassen.
Es ist wichtig, dass in Zukunft klare und verlässliche Regeln für die Vergabe und Rückforderung von Soforthilfen geschaffen werden, um das Vertrauen der Betroffenen in den Staat zu stärken. Die aktuellen Entwicklungen zeigen deutlich die Folgen einer unklaren und sich ändernden Praxis bei der Vergabe von staatlicher Unterstützung während Krisenzeiten.