Neues Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst in Thüringen – Ringen um Impfen, Vorsorge und Kindergesundheit
Thüringen ringt um neues Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst
In Thüringen wird derzeit heftig über ein neues Gesetz für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) diskutiert. Rot-Rot-Grün sowie die FDP stehen dabei in einem Ringen um die Ausgestaltung des zukünftigen Gesetzes. Denn Thüringen ist das einzige Bundesland in Deutschland, das bisher über kein eigenes Gesetz für den ÖGD verfügt.
Die Diskussionen drehen sich vor allem um die Bereiche Impfungen, Vorsorge und Kindergesundheit. Ein zentraler Punkt des Gesetzesentwurfs von Rot-Rot-Grün ist die Ermöglichung von Impfungen über den ÖGD, insbesondere im Hinblick auf Kinder, die nicht den Kindergarten besuchen. Auch sollen Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen bei Bedarf durch den ÖGD ermöglicht werden.
Die SPD-Gesundheitspolitikerin Cornelia Klisch betont zudem, dass das Gesetz sicherstellen soll, dass Impfungen bereits bei Vorschuluntersuchungen nachgeholt werden können, vorausgesetzt die Eltern stimmen dem zu. Des Weiteren soll das Gesetz soziale Probleme, wie beispielsweise Armut, und deren Auswirkungen auf die Gesundheit angehen und gegensteuern.
Auch die Folgen des Klimawandels sollen im Gesetz berücksichtigt werden. Gesundheitsämter sollen Bevölkerung und Behörden zum umwelt- und klimabezogenen Gesundheitsschutz beraten und dafür sorgen, dass keine Gesundheitsgefährdung aufgrund von Umwelt- oder Klimaproblemen entsteht.
Die FDP warnt hingegen vor zu vielen Aufgaben für die Kommunen und davor, individuelle medizinische Leistungen durch den ÖGD anzubieten. Man möchte die Kommunen entlasten und Aufgaben, die auf Landesebene erledigt werden könnten, dort zentralisieren. Die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) fordert sogar eine Landesgesundheitsbehörde, wie sie im FDP-Vorschlag vorgesehen ist.
Der Entwurf von Rot-Rot-Grün sieht jedoch die Schaffung einer eigenen Landesbehörde nicht vor, stattdessen sollen die Aufgaben im Landesamt für Verbraucherschutz gebündelt werden. Dabei könnte auch eine Kostenfrage eine Rolle spielen, denn die FDP schätzt die Kosten für die Schaffung einer unabhängigen Landesbehörde auf rund 250.000 Euro, während andere von höheren Kosten ausgehen.
Die Diskussionen zeigen, dass die Ausgestaltung des neuen Gesetzes für den ÖGD in Thüringen kontrovers und komplex ist. Es bleibt abzuwarten, wie sich die politischen Kräfte in Thüringen einigen werden und welchen Einfluss das neue Gesetz auf die Gesundheitsversorgung im Land haben wird. Wir werden die Entwicklungen in Thüringen daher weiterhin aufmerksam verfolgen.