Londoner High Court gibt Assange Berufung gegen Auslieferung an die USA teilweise statt
Der Gründer von Wikileaks, Julian Assange, hat die Möglichkeit erhalten, Berufung gegen seine drohende Auslieferung an die USA einzulegen. Diese Entscheidung des Londoner High Court bedeutet, dass eine unmittelbare Überstellung des 52-Jährigen vorerst abgewendet wurde.
Assanges Anwälte konnten die Richter davon überzeugen, dass ihr Mandant seine Argumente in einem vollständigen Berufungsverfahren vorbringen darf. Zentral ist dabei die Frage, ob Assange sich als ausländischer Staatsbürger in den USA auf das Recht der Meinungsfreiheit berufen kann. Ihm drohen in den USA bis zu 175 Jahre Haft wegen Spionagevorwürfen im Zusammenhang mit der Veröffentlichung geheimer Militärdokumente.
Die australische Regierung setzt sich mittlerweile für eine Freilassung Assanges ein und das australische Parlament hat einen Beschluss verabschiedet, in dem die USA und Großbritannien aufgefordert werden, die Strafverfolgung einzustellen. Auch US-Präsident Joe Biden hat sich zu einer möglichen Einstellung der Strafverfolgung geäußert, was von Regierungschef Anthony Albanese als „ermutigend“ bezeichnet wurde.
Die Entscheidung des Londoner High Courts gibt Assange und seinen Unterstützern vorerst Luft zum Atmen. Doch der Ausgang des Berufungsverfahrens und die Hoffnung auf eine politische Lösung entscheiden letztendlich über das Schicksal des Wikileaks-Gründers. Die Geschichte um Julian Assange und seine Enthüllungsplattform bleibt also weiterhin spannend und wir werden gespannt verfolgen, wie sich die Situation weiterentwickelt.