Landgericht Hagen: 59-Jährige soll Mutter und Bett gefesselt haben – Schuldfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankung fraglich
In Schwerte sorgt derzeit ein tragischer Fall für Aufsehen: Eine 59-jährige Frau soll ihre pflegebedürftige Mutter misshandelt und ans Bett gefesselt haben. Als eine Freundin zu Besuch kam und die Mutter befreien wollte, griff die Beschuldigte auch diese an und verletzte sie.
Der Vorfall ereignete sich bereits im Juli 2023, doch erst jetzt findet vor dem Landgericht Hagen eine öffentliche Hauptverhandlung statt. Die Angeklagte wird der gefährlichen Körperverletzung, Misshandlung von Schutzbefohlenen, Freiheitsberaubung und Bedrohung im Zustand der Schuldunfähigkeit beschuldigt.
Es wird vermutet, dass die Schwerterin zum Zeitpunkt der Tat unter einer psychischen Erkrankung litt und daher nicht schuldfähig war. Im Rahmen eines Sicherungsverfahrens soll nun geprüft werden, ob sie in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss.
Das Gericht hat insgesamt fünf Verhandlungstermine angesetzt, der erste fand am 13. Mai statt und der letzte ist für den 26. Juni geplant. Es bleibt abzuwarten, wie der Prozess verlaufen wird und welche Konsequenzen die Angeklagte erwarten.
Solche Fälle zeigen einmal mehr die Bedeutung von psychischer Gesundheit und den Umgang mit psychisch kranken Menschen in der Gesellschaft auf. Es ist wichtig, angemessene Unterstützung und Behandlungsmöglichkeiten für Betroffene bereitzustellen, um ähnliche Vorfälle in Zukunft zu verhindern.