Lüner (42) gesteht Fehler: Alkoholfahrt endet vor Gericht
Ein Lüner im Alter von 42 Jahren wurde kürzlich von einer Kontrolle überführt, die ihm zum Verhängnis wurde. Der Mann hatte nach einer ausgiebigen Feier niemanden gefunden, der ihn nach Hause fahren konnte, also beschloss er, selbst hinter das Steuer zu steigen.
Leider war er dabei sturzbetrunken und besaß zudem keinen Führerschein. Bei einer Kontrolle, die kurz vor Mitternacht auf der Ernst-Wiechert-Straße stattfand, wurde festgestellt, dass der Fahrer eine Promillezahl von 2,01 im Blut hatte. Dadurch geriet er vor das Amtsgericht und musste sich für sein Handeln verantworten.
In der Verhandlung gestand der Mann seine Fehler ein und bereute sein Handeln zutiefst. Er erklärte, dass er auf einer Party gewesen sei und kein Transportmittel nach Hause finden konnte, weshalb er selbst gefahren sei. Nach dem Vorfall habe er aus den Konsequenzen gelernt und trinke nun keinen Alkohol mehr. Er betonte, dass es sein letzter Fehler gewesen sei.
Trotz des hohen Promillewerts konnte der Mann mit seiner aufrichtigen Reue und einer positiven Entwicklung nach der Tat punkten. Er hatte zudem ein vollkommen leeres Strafregister. Als Konsequenz verurteilte der Richter ihn zu einer Geldstrafe von 800 Euro und einer sechsmonatigen Sperrfrist zur Erteilung einer Fahrerlaubnis. Der Verurteilte akzeptierte das Urteil ohne Widerspruch.
Die Geschichte zeigt, wie schnell man in eine unüberlegte Handlung geraten kann und welch schwerwiegende Konsequenzen dies haben kann. Es ist wichtig, Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen und aus Fehlern zu lernen, um sie nicht zu wiederholen. Der Lüner hat dies erkannt und seinen Fehler eingestanden – hoffen wir, dass er aus dieser Erfahrung tatsächlich gelernt hat.