Klagen gegen Einkesselung: Gerichtsentscheidung erwartet
Die Rechtswidrigkeit von Polizeieinsätzen und Einkesselungen bei Demonstrationen ist ein heiß diskutiertes Thema, das immer wieder für Kontroversen sorgt. Aktuell sorgen drei Klagen von Teilnehmern aus verschiedenen Städten in Nordrhein-Westfalen für Aufsehen. Sie wollen die Rechtswidrigkeit der Einkesselung feststellen lassen, die während einer Demonstration stattgefunden hat.
Die Kläger argumentieren, dass der Polizeieinsatz unverhältnismäßig war und ihre Versammlungsfreiheit verletzt wurde. Die Polizei hingegen verteidigt den Einsatz mit dem Argument, dass es zu Zusammenstößen und Angriffen auf Beamte durch Aktivisten gekommen sei, die Pyrotechnik und Rauchtöpfe abgebrannt hätten. Als Reaktion darauf hätten die Polizisten Schlagstöcke und Reizgas eingesetzt und die Demonstration gestoppt.
Die Einkesselung der Demonstranten dauerte stundenlang an und fand unter teils unwürdigen Bedingungen statt. Über 300 Teilnehmer, darunter auch Minderjährige, wurden eingekesselt, jedoch wurden keine mobilen Toilettenhäuschen bereitgestellt, sodass sie ihre Notdurft unter unangenehmen Umständen verrichten mussten.
Die Zuständigkeiten der Gerichte in diesem Fall sind laut dem Land Nordrhein-Westfalen unklar. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hätte nur zuständig sein sollen, wenn es sich um eine präventive polizeiliche Maßnahme gehandelt hätte. Da der Kessel jedoch als repressive Maßnahme angesehen wurde, wäre das Amtsgericht zuständig. Die Polizei hatte eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingereicht, die jedoch als unzulässig zurückgewiesen wurde.
In den drei Verfahren wird es voraussichtlich am Mittwochnachmittag zu einem Urteil kommen. Die Entscheidung wird mit Spannung erwartet, da sie möglicherweise wegweisend für zukünftige Polizeieinsätze bei Demonstrationen sein könnte.
Quellen für diesen Blogbeitrag waren Reporter des WDR vor Ort, Informationen vom Land Nordrhein-Westfalen und das Oberverwaltungsgericht Münster. Am 10.04.2024 wird auch im Radio auf WDR 2 und im WDR-Fernsehen in der Lokalzeit aus Düsseldorf über dieses Thema berichtet.