„Mordprozess in Bramsche: Angeklagter leidet an Schizophrenie“
Der Mordprozess von Bramsche (Landkreis Osnabrück) hat die Öffentlichkeit seit Monaten in Atem gehalten. Ein 82-jähriger Mann ist angeklagt, einen 16-Jährigen erschossen zu haben. Der tragische Vorfall ereignete sich am 28. Februar, als der Angeklagte dem Jugendlichen vor dem Haus aufgelauert und mehrmals auf ihn geschossen haben soll. Der Teenager starb am Tag darauf an seinen schweren Verletzungen.
Der Prozess hat viele emotionale Momente und tragische Details zu Tage gebracht. Die Mutter des Opfers, die auch im selben Haus wie der Angeklagte wohnte, forderte in ihrer Rolle als Nebenklägerin 15 Jahre Haft für den Täter und verlangte, dass er in eine psychiatrische Klinik kommt. Diese Forderung übertrifft sogar die der Staatsanwaltschaft, die 14 Jahre Haft gefordert hatte. Der Vertreter der Mutter betonte, dass die beiden Mordmerkmale – Heimtücke und niedrige Beweggründe – erfüllt seien.
Ein weiteres erschreckendes Detail ist die Diagnose des Angeklagten. Ein Gutachten ergab, dass er an halluzinatorischer Schizophrenie leidet und somit nur eingeschränkt schuldfähig ist. Diese Tatsache bringt ein neues Element in den Prozess, da die psychische Gesundheit des Täters nun ebenfalls eine Rolle spielt.
Der Verteidiger des 82-jährigen Mannes soll sein Plädoyer am 27. November halten, nachdem er zuvor aufgrund von Krankheit ausgefallen war.
Es bleibt abzuwarten, wie das Urteil am 11. Dezember ausfallen wird. Die gesamte Region und darüber hinaus wird gespannt verfolgen, wie dieser tragische Fall rechtlich aufgearbeitet wird und wie die Justiz mit dem Aspekt der eingeschränkten Schuldfähigkeit aufgrund von psychischen Krankheiten umgeht. Der Fall wirft auch wichtige Fragen zur Betreuung und Unterbringung psychisch kranker Täter auf und wird das Interesse der Öffentlichkeit und Experten sicher noch lange beschäftigen.