Gesundheitsministerium weist Kritik des Bundesrechnungshofs zurück und verteidigt Praxis bei Auftragsvergabe
Das Gesundheitsministerium hat Kritik des Bundesrechnungshofs an seiner Praxis bei der Auftragsvergabe an eine Werbeagentur und der Einstufung von Unterlagen als vertrauliche Verschlusssache zurückgewiesen. Laut einem Ministeriumssprecher wurden die vergabe- und vertragsrechtlichen Vorgaben eingehalten und dies auch bereits im Parlament erläutert.
Der Hintergrund der Kritik liegt in der Auftragsvergabe für die Corona-Impfkampagne „Ich schütze mich“. Der Bundesrechnungshof hatte bemängelt, dass das Ministerium möglicherweise das Wettbewerbsrecht umgangen habe, indem es die SPD-Wahlkampfagentur BrinkertLück direkt beauftragte, anstatt den Auftrag im Rahmenvertrag mit der Agentur Scholz & Friends zu regeln.
Die Einstufung von Unterlagen als Verschlusssache wurde ebenfalls kritisiert, da der Bundesrechnungshof betonte, dass dies auf das notwendige Maß beschränkt sein sollte. Der Ministeriumssprecher betonte jedoch, dass die Unterbeauftragung der Agentur BrinkertLück gemäß den Vorgaben mündlich mit der Rahmenvertragsagentur Scholz & Friends erfolgt sei.
Die Union äußerte schwere Vorwürfe gegen das Ministerium und Karl Lauterbach (SPD) in Bezug auf die Vergabe der Impfkampagne. Tino Sorge (CDU) sprach von Pflichtverstößen und Vertuschungsversuchen.
Insgesamt lässt sich sagen, dass die Kritik des Bundesrechnungshofs an der Praxis des Gesundheitsministeriums zur Auftragsvergabe und Einstufung von Verschlusssachen einen Blick auf die Transparenz und Rechtmäßigkeit der Vorgänge wirft. Es wird interessant sein zu sehen, wie sich die Situation weiterentwickelt und ob das Ministerium auf die Kritik reagieren wird. Es bleibt abzuwarten, ob weitere Untersuchungen oder Maßnahmen eingeleitet werden, um diese Angelegenheit zu klären.