Bundesgesundheitsministerium in der Kritik: War die Beauftragung einer Werbeagentur für die Corona-Impfkampagne rechtens?
Das Bundesgesundheitsministerium steht derzeit in der Kritik, da es eine Werbeagentur mit der Durchführung einer Corona-Impfkampagne beauftragt hat. Der Bundesrechnungshof hat Bedenken hinsichtlich der Auftragsvergabe geäußert, die vom Ministerium jedoch zurückgewiesen werden.
Laut dem Bundesrechnungshof gibt es Anzeichen dafür, dass das Gesundheitsministerium selbst die SPD-Wahlkampfagentur BrinkertLück mit der Impfkampagne beauftragt hat, was gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen könnte. Rechtlich gesehen wäre dies nur zulässig, wenn es im Rahmenvertrag mit der Agentur Scholz & Friends eine entsprechende Klausel gäbe, die die Beauftragung eines Subunternehmers erlaubt.
Das Gesundheitsministerium verteidigt sich, indem es erklärt, dass die Unterbeauftragung der Agentur BrinkertLück mündlich mit der Rahmenvertragsagentur Scholz & Friends erfolgt sei und alle Vorgaben eingehalten worden seien. Kritiker, wie der gesundheitspolitische Sprecher der Union, Tino Sorge, werfen dem Ministerium jedoch Pflichtverstöße und Vertuschungsversuche vor.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiter entwickeln wird und ob das Ministerium seine Vorgehensweise in Zukunft überdenken wird. Die Debatte um die Corona-Impfkampagne zeigt einmal mehr, wie sensibel das Thema Gesundheit und öffentliche Auftragsvergabe ist. Es ist wichtig, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden, um Transparenz und Fairness zu gewährleisten.